legal und compliance

Taxonomieverordnung

Seit dem 1. Januar 2022 ist die EU-Taxonomieverordnung in Kraft getreten, an deren Ausgestaltung jahrelang gefeilt wurde. Die EU-Verordnung behandelt das Thema nachhaltige Investitionen und definiert Kriterien für ökologisch nachhaltiges Wirtschaften, die für Unternehmen und Akteure des Finanzsystems gelten. Anhand der Kriterien der Taxonomieverordnung kann bestimmt werden, ob eine Wirtschaftstätigkeit als ökologisch nachhaltig eingestuft werden

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