Begriffe, Guidelines und Normen
… für nachhaltiges Wirtschaften
Begriffe
Unter CO2 Kompensation (Carbon Offsetting) versteht man den Ausgleich oder die Kompensation von anfallenden CO2 Emissionen. Das kann einmal intern geschehen oder durch outsourcing, also mithilfe von Carbon Offset Programs durch andere Organisationen mithilfe von beispielsweise Aufforstung.
Corporate Social Responsability (CSR) ist die gesellschaftliche und soziale Verantwortung von Unternehmen im Sinne des nachhaltigen Wirtschaftens. Es basiert auf der Idee, positive Wirkungen für Gesellschaft und Stakeholder:innen zu maximieren und negative Einflüsse zu minimieren.
Environment, Social and Governance (ESG) wird oft analog zum Begriff Nachhaltigkeit oder CSR genutzt und orientiert sich ebenfalls an den drei Bereichen Environment (Umwelt), Social (Soziales/Gesellschaft) und Governance (Unternehmensführung). Es gibt keine allgemeingültigen Gesetze oder Vorgaben für alle Unternehmen, welche Kriterien oder Indikatoren unter die drei Bereiche fallen, müssen jeweils ermittelt und festgelegt werden. Hierzu gibt es verschiedene Guidelines und Leitfäden (siehe Normen & Guidelines).
Ursprünglich kommt ESG aus der Finanz- sowie Kapitalanlagen-Branche und wird hier für die Bewertung von nachhaltigen Kapitalanlagen anhand verschiedener Kriterien genutzt.
Es handelt sich um zwei Arten von Handlungsmaßnahmen, wie wir Menschen den Klimawandel bewältigen bzw. handhaben können.
Klimaabschwächung (Mitigation) bezieht sich auf die Abschwächung von Faktoren, die den Klimawandel verursachen und vorantreiben, also hauptsächlich Treibhausgasemissionen. Hier liegt der Fokus auf der Verhinderung vom Klimawandel (also zur „Vorsorge“). Dabei werden die Emissionen entweder durch bestimmte Maßnahmen verhindert, gesenkt oder ausgeglichen (also „Carbon Offsetting“).
Bei der Klimaanpassung (Adaptation) geht es um die Anpassung an die bereits vorherrschenden Klimaschäden und -veränderungen. Hat sich das Klima in einer Region schon drastisch verändert, wären hier Maßnahmen zur Anpassung beispielsweise adäquater Häuserbau (z.B. aufgrund von mehr Überschwemmungen) oder Anpassung der lokalen Landwirtschaft mit passenderen Feldfrüchten.
Mitigation sollte immer als vorrangig gesehen werden, denn sie soll verhindern, dass Schäden entstehen, während der Schaden bei der Adaptation schon entstanden ist.
Das Konzept der Klimaneutralität (Climate neutrality) beschreibt den Zustand, bei dem menschliche Aktivitäten keinen Effekt auf das Klimasystem der Erde haben. Dies setzt voraus, dass verbleibende Emissionen (aller schädlichen Substanzen) beseitigt und somit neutralisiert werden (Treibhausgasneutralität) und zusätzlich über die regionalen und lokalen naturräumlichen Effekte der menschlichen Aktivitäten (z.B. Einfluss auf Vegetationsveränderungen, Dürren durch erheblichen Wasserverbrauch), beispielsweise auf das lokale Klima, Rechenschaft abgelegt wird.
Die Kreislaufwirtschaft (Circular Economy) beschreibt ein in sich stimmiges System, bei dem der Ressourceneinsatz und die Abfallproduktion in einer Art Wertstoffkreislauf zusammenhängen. Das Ziel ist es, den Rohstoffeinsatz zu verringern oder zu schonen, indem man vermehrt oder nur recyceltes Material verwendet. Es beinhaltet auch andere Aspekte wie die Reparatur statt direkter Entsorgung.
Brundtland Bericht von 1987
In dem 1987 veröffentlichten Report der Brundtland Kommission (auch Weltkommission für Umwelt und Entwicklung) wurde erstmals das Konzept der nachhaltigen Entwicklung (Sustainable Development) formuliert und definiert. Dieser Report legte den Grundstein für weltweiten Gespräche und rückte das Thema Nachhaltigkeit (Sustainability) in die öffentliche Aufmerksamkeit.
Die Brundtland Kommission definierte den Begriff „nachhaltige Entwicklung“ bereits damals folgendermaßen:
„Nachhaltig ist eine Entwicklung, die den Bedürfnissen der heutigen Generation entspricht, ohne die Möglichkeiten künftiger Generationen zu gefährden, ihre eigenen Bedürfnisse zu befriedigen und ihren Lebensstil zu wählen.“
Enquete-Kommission „Schutz des Menschen und der Umwelt: Ziele und Rahmenbedingungen“ von 1998
Das Leitbild der Kommission für eine nachhaltige und zukunftsverträgliche Entwicklung sieht drei Dimensionen (drei Säulen), für die sie grundlegende Regeln empfiehlt, erarbeitet oder von anderen erhält, vor. Diese setzen sich aus den Bereichen Ökologie, Ökonomie und Soziales zusammen.
Das Verfahren zur Integration dieser Bereiche sollten nicht mehr, wie früher, nur einen Teilbereich betrachten und die anderen ausblenden, sondern die Wechselbeziehungen und -wirkungen zwischen den drei Dimensionen und der Zielsetzung ermitteln und beachten.
Das Ökobilanz (Life Cycle Assessment, LCA) ist ein Verfahren, um umweltrelevante Vorgänge zu erfassen und zu bewerten. Ursprünglich vor allem zur Bewertung von Produkten entwickelt, wird sie heute auch bei Verfahren, Dienstleistungen und Verhaltensweisen angewendet.
Sie wird in den ISO-Standards (1404er) international festgelegt und ist eins der wichtigsten Instrumente, um Umweltwirkungen (verschiedenster Art) eines Produkts, Dienstleistung etc. zu quantifizieren. Vorteilhaft ist, dass der gesamte Produktlebensweg oder die Wertschöpfungsketten mit einbezogen werden (auch: Produktlebenszyklus-Analyse).
Sorgfaltspflicht für Menschenrechte (Human Rights Due Dilligence). Die Einhaltung der Menschenrechte in allen Operationen des Unternehmens. Kommt ebenfalls in der CSRD (siehe Normen & Guidelines) der EU-Kommission vor.
Die gängigsten Treibhausgase (Greenhouse Gases) sind die aus dem Kyoto-Protokoll (1997) festgeleget:
- Kohlendioxid (CO2)
- Methan (CH4)
- Distickstoffoxid (N2O)
- Halogenierte Fluorkohlenwasserstoffe (H-FKW)
- Fluorkohlenwasserstoffe (FKW)
- Schwefelhexafluorid (SF6)
Es handelt sich um Gase, die für den Treibhausgaseffekt der Erde sorgen und die maßgeblich für den Anstieg der globalen Temperaturen verantwortlich sind. Es gibt auch noch andere Treibhausgase, die sechs erwähnten sind aber die relevantesten. Alle Gase haben eine unterschiedliche Wirkung auf die Erderwärmung (Global Warming Potential GWP). Die Wirkung wird in CO2-Äquivalenten ausgedrückt (CO2 equivalents). Methan wäre z.B. um die 30 CO2 equivalents (je nach Quelle), also 30-mal mehr GWP als CO2.
Das Ziel des Wesentlichkeitsanalyse (Materiality Assessment) ist es, wesentliche Themen, Probleme, Herausforderungen, Maßnahmen etc., für das betreffende Unternehmen zu identifizieren. Dabei werden die Themen in einer Matrix angeordnet, bei der auf der Y-Achse die relative Bedeutung für die Stakeholder:innen angezeigt wird, und auf der X-Achse die Auswirkungen bzw. Bedeutung auf das Unternehmen. Diese Methode dient zur Veranschaulichung und Priorisierung der Themen vor allem im Nachhaltigkeitsbereich, um darauffolgende Strategien und genaue Maßnahmen definieren zu können. Die Wesentlichkeitsanalyse ist ein verpflichtender Teil des GRI-Reporting-Leitfadens und auch der CSRD.
Guidelines und Normen
Am 25. September 2015 wurde auf dem UN-Gipfel in New York die „Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung“ verabschiedet, welche die 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung (17 Sustainable Development Goals, 17 SDGs) enthalten.
Die 17 Ziele, die bis 2030 angestrebt werden sollen, sind:
- Keine Armut
- Kein Hunger
- Gesundheit und Wohlergehen
- Hochwertige Bildung
- Geschlechtergleichheit
- Sauberes Wasser und Sanitäreinrichtungen
- Bezahlbare und saubere Energie
- Menschenwürdige Arbeit und Wirtschaftswachstum
- Industrie Innovation und Infrastruktur
- Weniger Ungleichheiten
- Nachhaltige Städte und Gemeinden
- Nachhaltiger Konsum und Produktion
- Maßnahmen zum Klimaschutz
- Leben unter Wasser
- Leben an Land
- Frieden Gerechtigkeit und starke Institutionen
- Partnerschaften zur Erreichung der Ziele
Das CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz (CSR-RUG; in engl. Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD) ist eine EU-Richtlinie zur CSR-Berichterstattung. Der Entwurf wurde am 21.04.2021 veröffentlicht. Dies ist eine Bearbeitung der „Non-Financial Reporting Directive“ (NFRD). Nach Verabschiedung auf EU-Ebene muss die Richtlinie bis zum 01.12.2022 in nationales Recht umgewandelt werden. Wesentliche Themen sollen künftig sowohl über die Bedeutung für das Unternehmen als auch über die Auswirkungen der eigenen Geschäftstätigkeit bestimmt werden.
Es gilt:
- ab 1. Januar 2024 für Unternehmen, die bereits der NFRD unterliegen (erste Berichterstattung 2025)
- ab 1. Januar 2025 für große Unternehmen, die derzeit nicht der NFRD unterliegen (erster Bericht 2026)
- ab 1. Januar 2026 für börsennotierte KMU sowie für kleine und nicht komplexe Kreditinstitute und firmeneigene Versicherungsunternehmen (erster Bericht 2027) mit einer Opt-Out-Möglichkeit bis 2028
Der deutsche Nachhaltigkeitskodex beinhaltet Guidelines zum Aufbau eines Nachhaltigkeitsberichts und der Erstellung von Nachhaltigkeitsstrategien. Der Kodex beinhaltet 20 Kriterien der Offenlegung, darunter Strategie, Menschen- und Arbeitsrechte, Ressourcen, richtlinienkonformes Verhalten, und vieles mehr.
Die Kriterien und Indikatoren wurden ausgewählt aus GRI und EFFAS.
Der European Green Deal beinhaltet das Ziel und die Maßnahmen der Europäischen Kommission, bis 2050 der erste klimaneutrale Kontinent zu werden. Er wurde im Dezember 2019 veröffentlicht. Unter anderem ist auch ein Ziel, dass sich das wirtschaftliche Wachstum von der Ressourcennutzung abkoppelt als Teil einer ressourceneffizienten und wettbewerbsfähigen Wirtschaft.
Das Greenhouse Gas Protocol ist ein internationales und global anerkanntes Framework für die Berechnung und Berichterstattung von Treibhausgasemissionen. Es kann auf Unternehmensebene genutzt werden und beinhaltet:
- Scope 1 – eigens produzierte Emissionen aus der Produktion
- Scope 2 – Emissionen aus gekaufter Energie
- Scope 3 – Emissionen, die entlang der Wertschöpfungskette anfallen
Scope 1 und 2 Emissionen sind Pflichtbestandteil, Scope 3 ist optional. Es ist das weltweit meist genutzte Greenhouse Gas Accounting Framework.
GRI-Standards (GRI – Global Reporting Initiative, Reporting Standards) stellen Leitfäden für jede Organisation für das Verständnis und die Offenlegung von wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Einflüssen. Es ist der global anerkannteste und am meisten standardisierte Leitfaden und kann auf jedem Unternehmen oder Organisation angewendet werden.
Die drei Universal Standards (Foundation, General Disclosure und Management Approach) gelten für alle Berichtenden. Zusätzlich gibt es „Sector Standards“ für bestimmte Branchen. Viele von ihnen sind noch in Entwicklung.
Zudem gibt es die „Topic Standards“
- wirtschaftliche Themen (Governance, Steuern, Korruption etc.)
- ökologische Themen (Energie, Rohstoffnutzung, Emissionen etc.)
- soziale und gesellschaftliche Themen (Bildung, Gesundheit & Sicherheit, Versammlungsrecht etc.)
International Labour Organization (ILO) ist eine internationale Organisation, welche Unternehmen, Regierungen und Arbeitnehmer:innen zusammenbringt, um globale Arbeitsstandards und -richtlinien zu entwickeln und für angemessene Arbeitsbedingungen zu kämpfen.
ISO 1400er Normen: Umweltmanagementsysteme
ISO 1402er Normen: Umweltkennzeichnungen, -deklaration und -Labels:
- Umweltkennzeichen Typ I: ISO 14024
Bestimmte Umweltlabels von Drittanbietern, die besondere Umweltleistungen und Wirkungen auszeichnen, z.B. „Blauer Engel“ oder „natureplus“.
Richtet sich meist an (End-)Verbraucher. - Umweltkennzeichen Typ II: ISO 14021
Es handelt sich um unverbindliche und flexible Selbstdeklarationen von Unternehmen und Herstellern.
Sie wählen selbst, welche Umweltinformationen sie deklarieren, und es erfolgt keine Verifizierung durch einen Dritten. - Umweltkennzeichen Typ III: ISO 14025
Regelt die Umweltproduktdeklaration, eine standardisierte von einem Dritten verifizierte Deklaration über die Umweltwirkung eines Produktes (hauptsächlich in Deutschland angewendet in der Baubranche).
ISO 1404er Normen: Ökobilanzierung (Life Cycle Assessment)
ISO 26000: Social Responsibility
Das Kyoto Protokoll (Kyoto Protocol) war die erste internationale rechtlich bindende Begrenzung von Treibhausgasemissionen. Die betreffenden Industriestaaten sollten im Zeitraum von 2008 bis 2012 ihre THG-Emissionen um 5,2% gegenüber des Jahren 1990 senken. Inzwischen haben 191 Staaten und die EU als Wirtschaftsorganisation das Protokoll ratifiziert („in Kraft gesetzt“).
Mit dem Lieferkettengesetz (Supply Chain Act) wird erstmals die unternehmerische Verantwortung für die Einhaltung von Menschenrechten in den Lieferketten geregelt. Es verpflichtet Unternehmen mit Sitz oder Zweigniederlassung in Deutschland der Umsetzung definierter Sorgfaltspflichten. Kernelement ist das Risikomanagement, um die Risiken von Menschenrechtsverletzungen und Schädigungen der Umwelt zu identifizieren und zu vermeiden. Die Sorgfaltspflichten beziehen sich auf den eigenen Geschäftsbereich, sowie auf Vertragspartner und weiterer (mittelbarer) Zulieferer. Das Gesetz gilt ab 2023 für Unternehmen mit mindestens 3.000 Arbeitnehmer:innen und ab 2024 gilt für Unternehmen mit mindestens 1.000 Arbeitnehmer:innen.
Das Pariser Klimaabkommen (Paris Agreement), auch „Übereinkommen von Paris“ genannt, wurde 2015 auf der Weltklimakonferenz (COP 21) der vereinten Nationen beschlossen. Es verpflichten sich in dem Abkommen 195 Staaten, den Klimawandel einzudämmen und die Weltwirtschaft klimafreundlich umzugestalten. Konkret heißt es in dem Abkommen, dass der weltweite Temperaturanstieg möglichst auf 1,5 Grad Celsius, auf jeden Fall aber auf deutlich unter zwei Grad Celsius im Vergleich zum vorindustriellen Zeitalter beschränkt werden soll.
Guideline von Social Accountability International (SAI), welches sich auf Social Compliance in Unternehmen fokussiert. Prüfung von der Nichtregierungsorganisation zur Einhaltung von Menschenrechten am Arbeitsplatz.
Folgende Kategorien werden demnach geprüft:
- Kinderarbeit
- Zwangs- oder Pflichtarbeit
- Gesundheitsschutz und Sicherheit
- Vereinigungsfreiheit & Recht auf Tarifverhandlungen
- Diskriminierung
- Disziplinarmaßnahmen
- Arbeitszeit
- Vergütung
- Managementsystem
Das UN Global Compact ist ein Netzwerk der Vereinten Nationen, mit 12.000+ Mitgliedsunternehmen, welches sich auf nachhaltige Unternehmensführung und Strategie konzentriert. Eine globale Initiative, die an Unternehmen appelliert, sich an die zehn „Universal Principles“ (Menschenrechten, Arbeit, Umwelt und Anti-Korruption) zu halten und somit nachhaltig zu den 17 SDGs der Vereinten Nationen beizutragen.
Der Weltklimarat (Intergovernmental Panel on Climate Change, IPCC) ist eine Institution der Vereinten Nationen. In seinen regelmäßigen Berichten wird der aktuelle Wissensstand des Klimawandels von internationalen Expert:innen zusammengetragen und bewertet. Er bildet die wissenschaftliche Basis für viele z.B. politische Entscheidungen.
FAQ
Häufig gestellte Fragen
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